§ 16g Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a FinDAG
a)
4 000 Euro für Kreditinstitute mit Ausnahme der Wertpapierhandelsbanken und für die Kreditanstalt für Wiederaufbau, bei einer nach § 16f ermittelten Bilanzsumme von 100 Millionen Euro oder weniger jedoch nur 3 500 Euro und für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung nur 2 500 Euro,
§ 16g Absatz 1 Nummer 2 FinDAG
2.
in der Gruppe Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen mindestens 1 300 Euro,