§ 103 Absatz 5 EEG 2021
(5) Abweichend von § 3 Nummer 18 kann der Nachweis eines Energie- oder Umweltmanagement-Systems für das Begrenzungsjahr 2022 auch durch eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001, Ausgabe Dezember 2011, geführt werden.