1.
Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular "Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern" nach Anlage 1 und
2.
Institute, bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular "Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern" nach Anlage 8
zu verwenden.
2In dem Formular sind jeweils die Gründe für das Ausscheiden oder für die Entziehung der Befugnis anzugeben.
1.
Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular "Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" nach Anlage 2 und
2.
Institute, bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular "Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" nach Anlage 9
zu verwenden.
2In dem Formular sind jeweils die Gründe für das Ausscheiden anzugeben.