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RechKredV

Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3658), die zuletzt durch Artikel 8 Absatz 13 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) geändert worden ist

1Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften)
Formblatt 1 Jahresbilanz zum ..........................
der .............................................
2Inhalt: nicht darstellbares Formblatt)
(Fundstelle: BGBl. I 1998, 3672 - 3675;
bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Formblatt 2 (Kontoform)
Gewinn- und Verlustrechnung
der ................................................ für die Zeit vom ............... bis ...............
3Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 3676 - 3678;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Aufwendungen Erträge
Euro Euro Euro Euro Euro
1.
Zinsaufwendungen *1) *9) ... 1. Zinserträge aus *2) *9)
2.
Provisionsaufwendungen *4) ... a) Kredit- und Geldmarktgeschäften ...
3.
Nettoaufwand des Handelsbestands ... b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen ... ...
4.
Allgemeine 2. Laufende Erträge aus
Verwaltungsaufwendungen a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren ...
a) Personalaufwand b) Beteiligungen *3) ...
aa) Löhne und Gehälter ... c) Anteilen an verbundenen Unternehmen ...
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung .... ... ---
--- 3. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen ...
darunter: für Altersversorgung ... Euro 4. Provisionserträge *5) ...
b) andere Verwaltungsaufwendungen ... ... 5. Nettoertrag des Handelsbestands ...
--- *6) *7)
5.
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen *8) ... 6. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft ...
6.
Sonstige betriebliche Aufwendungen ... 7. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren ...
7.
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft ... 8. Sonstige betriebliche Erträge ...
8.
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere ... 9. (weggefallen) ...
9.
Aufwendungen aus Verlustübernahme ... 10. Außerordentliche Erträge ...
10.
(weggefallen) ... 11. Erträge aus Verlustübernahme ...
11.
Außerordentliche Aufwendungen ... 12. Jahresfehlbetrag ...
12.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ...
13.
Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 6 ausgewiesen ...
14.
Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne ...
15.
Jahresüberschuß ...
---
Summe der Aufwendungen ... Summe der Erträge ...
4Gewinn- und Verlustrechnung (Kontoform)
Euro Euro
1.
Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag ....
2.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr ....
3.
Entnahmen aus der Kapitalrücklage ....
4.
Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage ...
b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen ...
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen ...
d) aus anderen Gewinnrücklagen ... ...
--- ---
...
5.
Entnahmen aus Genußrechtskapital ...
6.
Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage ...
b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen ...
c) in satzungsmäßige Rücklagen ...
d) in andere Gewinnrücklagen ... ...
--- ---
...
7.
Wiederauffüllung des Genußrechtskapitals ...
8.
Bilanzgewinn/Bilanzverlust ...
5Bausparkassen haben den Posten 1 Zinsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern
"a) für Bauspareinlagen ...
6Euro
b) andere Zinsaufwendungen ...
7Euro ...
8Euro".
9Bausparkassen haben im Ertragsposten 1 den Unterposten a Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:
"aa) Bauspardarlehen ...
10Euro
ab) Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten ...
11Euro
ac) sonstigen Baudarlehen ...
12Euro
ad) sonstigen Kredit- und Geldmarktgeschäften ...
13Euro ...
14Euro".
15Institute in genossenschaftlicher Rechtsform und genossenschaftliche Zentralbanken haben im Ertragsposten 2 den Unterposten b Laufende Erträge aus Beteiligungen in der Gewinn- und Verlustrechnung um die Worte "und aus Geschäftsguthaben bei Genossenschaften" zu ergänzen.
16Bausparkassen haben den Posten 2 Provisionsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:
"a) Provisionen für Vertragsabschluß und -Vermittlung ...
17Euro
b) andere Provisionsaufwendungen ...
18Euro ...
19Euro".
20Institute, die Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind, haben den Aufwandposten 2 Provisionsaufwendungen wie folgt zu untergliedern:
"davon:
a) Courtageaufwendungen ...
21Euro
b) Courtage für Poolausgleich ...
22Euro"
*5) Bausparkassen haben den Posten 4 Provisionserträge in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:
"a) aus Vertragsabschluß und -vermittlung ...
23Euro
b) aus der Darlehensregelung nach der Zuteilung ...
24Euro
c) aus Bereitstellung und Bearbeitung von Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten ...
25Euro
d) andere Provisionserträge ...
26Euro ...
27Euro".
28Institute, die Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind, haben den Ertragsposten 4 Provisionserträge wie folgt zu untergliedern:
"davon:
a) Courtageerträge ...
29Euro
b) Courtage aus Poolausgleich ...
30Euro"
*6) Kreditgenossenschaften, die das Warengeschäft betreiben, haben nach dem Aufwandposten 3 Nettoaufwand des Handelsbestands oder nach dem Ertragsposten 5 Nettoertrag des Handelsbestands in der Gewinn- und Verlustrechnung folgenden Posten einzufügen:
"3a./5a.
31Rohergebnis aus Warenverkehr und Nebenbetrieben ...
32Euro".
33Finanzdienstleistungsinstitute, sofern sie nicht Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes sind, haben anstatt des Aufwandpostens 3 Nettoaufwand des Handelsbestands in der Gewinn- und Verlustrechnung folgenden Posten aufzuführen:
"3.
34Aufwand des Handelsbestands ...
35Euro"
und anstatt des Ertragspostens 5 Nettoertrag des Handelsbestands folgenden Posten aufzuführen:
"5.
36Ertrag des Handelsbestands ...
37Euro".
38Institute, die Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind, haben anstatt des Aufwandpostens 3 Nettoaufwand des Handelsbestands in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Posten aufzuführen:
"3.
39Aufwand des Handelsbestands ...
40Euro
davon:
a) Wertpapiere ...
41Euro
b) Futures ...
42Euro
c) Optionen ...
43Euro
d) Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften ...
44Euro"
und anstatt des Ertragspostens 5 Nettoertrag des Handelsbestands folgende Posten aufzuführen:
"5.
45Ertrag des Handelsbestands ...
46Euro
davon:
a) Wertpapiere ...
47Euro
b) Futures ...
48Euro
c) Optionen ...
49Euro
d) Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften ...
50Euro"
*8) Finanzdienstleistungsinstitute im Sinn des § 1 Absatz 1a Nummer 10 des Kreditwesengesetzes haben den Aufwandsposten Nummer 5 wie folgt zu untergliedern:
"5.
51Abschreibungen und Wertberichtigungen
a) auf Leasingvermögen ...
52Euro
b) auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen ...
53Euro ...
54Euro".
55Finanzdienstleistungsinstitute im Sinn des § 1 Absatz 1a Nummer 10 des Kreditwesengesetzes haben vor dem Ertragsposten "1.
56Zinserträge" den Posten "01.
57Leasingerträge" und vor dem Aufwandsposten "1.
58Zinsaufwendungen" den Posten "01.
59Leasingaufwendungen" auszuweisen.
60Formblatt 3 (Staffelform)
Gewinn- und Verlustrechnung
der ................................................ für die Zeit vom ............... bis ...............
61Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 3679 - 3681;
bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Euro Euro Euro
1.
Zinserträge aus *1) *9)
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften .........
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen ......... ........
------
2.
Zinsaufwendungen *2) *9) ......... .........
3.
Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren ........
b) Beteiligungen *3) ........ ........
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen ........ ........
-----
4.
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen ........
5.
Provisionserträge *4) ........
6.
Provisionsaufwendungen *5) ........ ........
7.
Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands
8.
Sonstige betriebliche Erträge ........
9.
(weggefallen) ........
10.
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter ........
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung ........ ........
------
darunter:
für Altersversorgung ..... Euro
b) andere Verwaltungsaufwendungen ........ ........
------
11.
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen *8) ........
12.
Sonstige betriebliche Aufwendungen ........
13.
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft ........
14.
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft ........ ........
15.
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere ........
16.
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren ........ ........
17.
Aufwendungen aus Verlustübernahme ........
18.
(weggefallen) ........
19.
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit ........
20.
Außerordentliche Erträge ........
21.
Außerordentliche Aufwendungen ........
22.
Außerordentliches Ergebnis ........ ........
23.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ........
24.
Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen ........ ........
25.
Erträge aus Verlustübernahme ........
26.
Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne ........
27.
Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag ........
28.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr ........
29.
Entnahmen aus der Kapitalrücklage ........
30.
Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage ..........
b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen ..........
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen .......... ..........
d) aus anderen Gewinnrücklagen .......... ..........
------ ------
..........
31.
Entnahmen aus Genußrechtskapital ..........
32.
Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage ..........
b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen ..........
c) in satzungsmäßige Rücklagen ..........
d) in andere Gewinnrücklagen .......... ..........
------ ------
..........
33.
Wiederauffüllung des Genußrechtskapitals ..........
34.
Bilanzgewinn/Bilanzverlust ..........
62Bausparkassen haben im Ertragsposten 1 den Unterposten a Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:
"aa) Bauspardarlehen ...
63Euro
ab) Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten ...
64Euro
ac) sonstigen Baudarlehen ...
65Euro
ad) sonstigen Kredit- und Geldmarktgeschäften ...
66Euro ...
67Euro".
68Bausparkassen Gewinn- und haben den Posten 2 Zinsaufwendungen in der Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:
"a) für Bauspareinlagen ...
69Euro
b)
andere Zinsaufwendungen ...
70Euro ...
71Euro".
72Institute in genossenschaftlicher Rechtsform und genossenschaftliche Zentralbanken haben im Ertragsposten 3 den Unterposten b Laufende Erträge aus Beteiligungen in der Gewinn- und Verlustrechnung um die Worte "und aus Geschäftsguthaben bei Genossenschaften" zu ergänzen.
*4) Bausparkassen haben den Posten 5 Provisionserträge in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:
"a) aus Vertragsabschluß und -Vermittlung ...
73Euro
b)
aus der Darlehensregelung nach der Zuteilung ...
c)
aus Bereitstellung und Bearbeitung von Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten ...
d)
andere Provisionserträge ...
76Euro ...
77Euro".
78Institute, die Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind, haben den Ertragsposten 5 Provisionserträge wie folgt zu untergliedern:
"davon:
a)
Courtageerträge ...
b)
Courtage aus Poolausgleich ...
80Euro"
*5) Bausparkassen haben den Posten 6 Provisionsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:
"a) Provisionen für Vertragsabschluß und -Vermittlung ...
81Euro
b)
andere Provisionsaufwendungen ...
82Euro ..
83Euro".
84Institute, die Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind, haben den Aufwandposten 6 Provisionsaufwendungen wie folgt zu untergliedern:
"davon:
a)
Courtageaufwendungen ...
b)
Courtage für Poolausgleich ...
86Euro"
*6) Kreditgenossenschaften, die das Warengeschäft betreiben, haben nach dem Aufwand- oder Ertragsposten 7 Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands in der Gewinn- und Verlustrechnung folgenden Posten einzufügen:
"7a.
87Rohergebnis aus Warenverkehr und Nebenbetrieben ...
88Euro".
*7) Finanzdienstleistungsinstitute, sofern sie nicht Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes sind, haben anstatt des Aufwand- oder Ertragspostens 7 Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Posten aufzuführen:
"7a.
89Ertrag des Handelsbestands ...
90Euro
7b.
91Aufwand des Handelsbestands ...
92Euro".
Institute, die Skontroführer im Sinne des § 27 Abs. 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind, haben anstatt des Aufwand- oder Ertragspostens 7 Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Posten aufzuführen:
"7a.
93Ertrag des Handelsbestands ...
94Euro
davon:
aa) Wertpapiere ...
95Euro
ab) Futures ...
96Euro
ac) Optionen ...
97Euro
ad) Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften ...
98Euro
7b.
99Aufwand des Handelsbestands ...
100Euro
davon:
ba) Wertpapiere ...
101Euro
bb) Futures ...
102Euro
bc) Optionen ...
103Euro
bd) Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften ...
104Euro"
*8) Finanzdienstleistungsinstitute im Sinn des § 1 Absatz 1a Nummer 10 des Kreditwesengesetzes haben den Aufwandsposten Nummer 11 wie folgt zu untergliedern:
"11.
105Abschreibungen und Wertberichtigungen
a)
auf Leasingvermögen ...
b)
auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen ...
107Euro ...
108Euro."
------
*9) Finanzdienstleistungsinstitute im Sinn des § 1 Absatz 1a Nummer 10 des Kreditwesengesetzes haben vor dem Ertragsposten "1.
109Zinserträge" den Posten "01.
110Leasingerträge" und "02.
111Leasingaufwendungen" auszuweisen.
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